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und weiter mit Teil 3:Unstrittig war am Ende eigentlich nur, dass noch niemand weiß, wieviel es kosten muss und dass auf jeden Fall eine Gastronomie im Bürgerhaus Klein-Umstadt fortgeführt werden soll und auch kann. Änderungsanträge mit selbst ausgedachten Kürzungsbeträgen und Umwidmungspläne waren hier aus unserer Sicht nicht sachgerecht und sind folgerichtig auch mehrheitlich abgelehnt worden. Warum allerdings der BVG-Änderungsantrag, dass die Stadtverordnetenversammlung das Projekt nochmal separat freizugeben hat, nachdem die Kosten für eine Sanierung im unbedingt notwendigen Maß fundiert ermittelt werden konnten, abgelehnt worden ist, können wir nicht nachvollziehen. Wir verstehen auch nicht, dass diejenigen, welche die katastrophalen Unterbringungsverhältnisse von Obdachlosen immer wieder vehement kritisiert haben, jetzt verantworten können, dass durch ihre Ablehnung des Verwaltungsantrages für eine Containerunterkunft im Gewerbegebiet ein ganzes weiteres Jahr verloren geht. Eine Änderung der Verhältnisse ist jetzt erst frühestens 2025 möglich, wenn nicht extra ein aufwendiger Haushaltsnachtrag in Angriff genommen wird. Auch hier hat der BVG-Vorschlag, dies mit einem entsprechenden Freigabevorbehalt der Stadtverordnetenversammlung zu versehen, leider keinen Anklang gefunden.Ausblick?Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der begonnene Prozess der strategischen Hauhaltkonsolidierung von der Verwaltung zielstrebig verfolgt und von der Stadtverordnetenversammlung konstruktiv unterstützt wird. Das ist unsere Möglichkeit, unserem Ziel der Krisenfestigkeit und der Erhöhung finanzieller Spielräume als Stadt gemeinsam näher zu kommen. Die BVG wird im Stadtparlament neben unserer Stadträtin Ursula Münch von der/den Stadtverordneten Helga Weber, Stefan Bock, Rüdiger Funck, Stefan Jost, Hansgeorg Münch und Holger Schütz vertreten. Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Ihre Bürgervereinigung Groß-Umstadt
und weiter mit Teil 3:Unstrittig war am Ende eigentlich nur, dass noch niemand weiß, wieviel es kosten muss und dass auf jeden Fall eine Gastronomie im Bürgerhaus Klein-Umstadt fortgeführt werden soll und auch kann. Änderungsanträge mit selbst ausgedachten Kürzungsbeträgen und Umwidmungspläne waren hier aus unserer Sicht nicht sachgerecht und sind folgerichtig auch mehrheitlich abgelehnt worden. Warum allerdings der BVG-Änderungsantrag, dass die Stadtverordnetenversammlung das Projekt nochmal separat freizugeben hat, nachdem die Kosten für eine Sanierung im unbedingt notwendigen Maß fundiert ermittelt werden konnten, abgelehnt worden ist, können wir nicht nachvollziehen. Wir verstehen auch nicht, dass diejenigen, welche die katastrophalen Unterbringungsverhältnisse von Obdachlosen immer wieder vehement kritisiert haben, jetzt verantworten können, dass durch ihre Ablehnung des Verwaltungsantrages für eine Containerunterkunft im Gewerbegebiet ein ganzes weiteres Jahr verloren geht. Eine Änderung der Verhältnisse ist jetzt erst frühestens 2025 möglich, wenn nicht extra ein aufwendiger Haushaltsnachtrag in Angriff genommen wird. Auch hier hat der BVG-Vorschlag, dies mit einem entsprechenden Freigabevorbehalt der Stadtverordnetenversammlung zu versehen, leider keinen Anklang gefunden.Ausblick?Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der begonnene Prozess der strategischen Hauhaltkonsolidierung von der Verwaltung zielstrebig verfolgt und von der Stadtverordnetenversammlung konstruktiv unterstützt wird. Das ist unsere Möglichkeit, unserem Ziel der Krisenfestigkeit und der Erhöhung finanzieller Spielräume als Stadt gemeinsam näher zu kommen. Die BVG wird im Stadtparlament neben unserer Stadträtin Ursula Münch von der/den Stadtverordneten Helga Weber, Stefan Bock, Rüdiger Funck, Stefan Jost, Hansgeorg Münch und Holger Schütz vertreten. Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Ihre Bürgervereinigung Groß-UmstadtNext
Krautwurstessen der Groẞ- Umstädter Mandatsträger bei der Spielvereinigung
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