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Finanzen der Stadt

    Wir möchten Ihnen einen Bericht der letzten Stadtverordnetenversammlung (STVV) vom 30.09.21 geben – wieder mal eine Lehrstunde der gerühmten „Umstädter Konsenspolitik“. Doch der Reihe nach: Es liegt nun endlich die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Kommunalaufsicht für das Haushaltsjahr 2021 vor und es steht der Genehmigung der Haushaltssatzung formalrechtlich nichts mehr im Wege. Obwohl in dieser Genehmigung sehr deutliche Worte gefunden wurden und die wirtschaftliche Situation zur stetigen Aufgabenerfüllung als gefährdet gesehen wird, fand in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses darüber keinerlei Aussprache statt – der Bericht war ja nur zur Kenntnis zu nehmen und es war vor der Bundestagswahl mit noch offenem Ergebnis. Formal war deshalb auch geplant, diesen Beratungspunkt unter Mitteilungen des Magistrats – unser Bürgermeister ist der Vorsitzende – am 30.09.21 bei der STVV ebenfalls nur zur Kenntnis zu geben. Formal mag dies sicherlich richtig sein – wir allerdings sehen die Notwendigkeit, Sie auch einmal inhaltlich über die Finanzen unserer Stadt zu informieren. Es konnte daher erreicht werden, dass zwar keine Debatte aber wenigstens ein Statement zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung gegeben werden durfte. Lediglich Frau Dr. Margarete Sauer und unser BVG-Stadtverordnete Stefan Bock haben das Wort hierzu ergriffen. Nach dem Bericht der Kommunalaufsicht wird ein
    ausgeglichener Ergebnishaushalt und der mittelfristige Planungszeitraum bis 2024 nur durch Griff in die Rücklagen der Stadt möglich sein um die Lücke von 3,45 Mio. zu schließen. Im Finanzhaushalt zeichnet sich noch eine problematischere Entwicklung ab, ist dem Bericht zu entnehmen. Seitens der Verwaltung wurden lediglich „vage Aussagen getroffen und auf den Ausgang der Kommunalwahl am 14. März 2021 gewartet“….

    Jetzt sollen die ehrenamtlichen Stadtverordneten die Hausaufgaben der Verwaltung erledigen und sich um kurzfristige Konsolidierungsmöglichkeiten Gedanken machen. Wegen der gefährdeten Situation gibt es nur noch Einzelgenehmigungen für Kredite. Hinzu kommt, dass über 34 Mio an HH-Ausgabeansätzen für Investitionen von
    noch abzuarbeiten sind, was bei einer durchschnittlichen jährlichen Investitionstätigkeit von weniger als 10 Mio alleine 4 Jahre benötigen würde, um die aufgestauten Investitionen umzusetzen. Betroffen macht der Hinweis des Landrats, dass die Stadt „in Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich und gesetzmäßig handeln WIRD“, so der Landrat in seiner Genehmigung. Stefan Bock führte in seiner Rede weiter aus, dass unsere Finanzverwaltung sogar auf die allgemein bekannten HH-Grundsätze wie HH-Wahrheit, HH-Klarheit und Vollständigkeitexplizit hingewiesen wurde und auch die früheren Signale der Kommunalaufsicht
    seit 2014 unserer Finanzverwaltung in Groß-Umstadt nicht fremd sein dürften. Im Jahr 2017 wurde auf den Grundsatz der Einnahmeerzielung und das Kassenwirksamkeitsprinzip hingewiesen. Alles in allem betrachtet, spricht diese aufsichtsbehördliche Genehmigung eine sehr klare und deutliche Sprache und es verwundert schon etwas dieser Ton unter Parteifreunden, so Stefan Bock abschließend. Auf jeden Fall stehen die Finanzen unserer Stadt nicht zum Besten und die Erhöhungen der Realsteuerhebesätze werden unabdingbar sein. Für die Verwaltung ein leichtes Spiel.

    Wenn Sie sich für unsere Arbeit interessieren, können Sie gerne über unsere Homepage Kontakt aufnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie ein persönliches Anliegen oder Anregungen für die politische Arbeit in Groß-Umstadt mit allen
    Stadtteilen haben. Vertraulichkeit und Diskretion sind für uns dabei selbstverständlich.