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Thesenabfrage des Kommunalwahlkompasses

    Vor der Kommunalwahl am 14.3.2021 wird es einen Kommunalwahlkompasses für die Wahl der Gemeindevertretung in Groß-Umstadt geben. Dazu ist die BVG zu verschiedenen Thesen befragt worden. Hier gibt es die Fragen des Kommunalwahlkompasses und die Antworten der BVG vorab.

    • Das Wahlsystem zur Wahl der Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen in Hessen ist zu kompliziert, weil Personen gewählt werden können, und weil die Personenstimmen kumuliert und panaschiert werden können.

    BVG: Das Wahlsystem ist sehr gut geeignet, den Willen der Bürger:innen abzubilden. Dafür muß leider diese Komplexität oder auch Kompliziertheit in Kauf genommen werden. Wir sehen es hier auch als unsere Aufgabe an, „Erklärungs- und Aufklärungsarbeit“ zu leisten.

    • Das Wahlalter für Kommunalwahlen soll auf 16 gesenkt werden.

    BVG: Junge Menschen früher an Politik heranzuführen und stärker einzubinden, ist unser ausdrückliches Ziel. Die Herabsenkung des Wahlalters eröffnet hierzu die Möglichkeit. Der Idee eines Jugendparlaments stehen wir auch aufgeschlossen gegenüber.

    • Kommunen sollten bei Großprojekten Bürgerbefragungen durchführen.

    BVG: Hinsichtlich der von uns propagierten Bürgerbeteiligung können Befragungen ein probates Mittel der transparenten Beteiligung darstellen. Hier ist aber ein klarer Umgang mit der Erwartungshaltung wichtig: Das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung kann immer nur ein Entscheidungskriterium für die Mandatsträger sein.

    • In hessischen Kommunen sollte es mehr autofreie Zonen geben.

    BVG: In Groß-Umstadt können wir uns das zur Zeit nicht vorstellen (außer da, wo es jetzt schon so ist – z.B. Marktplatz). Versuche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass dies für Gewerbetreibende extrem schwierig ist. Sollte das in Aussicht stehende neue Verkehrskonzept weitere autofreie Zonen vorschlagen, werden wir das neu bewerten. Wobei auch hier die Zustimmung der Gewerbetreibenden eine unbedingte Voraussetzung sein muß.

    • Groß-Umstadt sollte Projekte gegen Linksextremismus fördern.

    BVG: Als bürgerlich orientierter politischer Verein lehnen wir jede Form von Extremismus ab und unterstützen Projekte im Rahmen kommunaler Möglichkeiten.

    • Groß-Umstadt sollte Projekte gegen Rechtsextremismus fördern.

    BVG: Als bürgerlich orientierter politischer Verein lehnen wir jede Form von Extremismus ab und unterstützen Projekte im Rahmen kommunaler Möglichkeiten.

    • Krippen und Kindergärten sollten gebührenfrei sein und von Groß-Umstadt finanziert werden.

    BVG: Den Kosten der Kinderbetreuung von EUR 8,8 Mio stehen in 2021 geplante Kindergartengebühren von EUR 0,38 Mio gegenüber. Unter Berücksichtigung von sonstigen Subventionen trägt die Stadt EUR 6,5 Mio. Als Kommune können wir diese EUR 0,38 Mio auf mittlere Sicht nicht übernehmen. Hier ist das Land gefordert.

    • Groß-Umstadt sollte mehr sparen.

    BVG: Es muss nur soviel gespart werden, dass wir keine Verschuldung aufbauen und auch Freiraum für Investitionen haben. Sparen an einer Stelle soll damit dazu führen, für andere Bereiche mehr zur Verfügung zu haben. Wir wollen Bereiche finden, in denen Effizienzpotentiale gehoben werden können.

    • Die Gewerbesteuer für Unternehmen in Groß-Umstadt sollte gesenkt werden.

    BVG: Eine Senkung der Gewerbesteuer wäre genauso wünschenswert, wie die Senkung sonstiger Abgaben. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie scheint augenblicklich jedoch kein Spielraum gegeben. Vermieden werden sollte jedoch ein Anstieg.

    • Es ist wichtig, dass in allen offiziellen Dokumenten in Groß-Umstadt gendergerechte Sprache genutzt wird.

    BVG: Wir bemühen uns hier auch sehr, dies in unseren Veröffentlichungen umzusetzen. Dabei stellen wir fest, dass es einer gewissen Anstrengung und Disziplin bedarf, die sich aber zunehmend in Routine wandelt. Gendergerechte Sprache muss eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit werden. Nicht nur in der Sprache, sondern auch im Geiste.

    • Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und den kommunalen Unternehmen von Groß-Umstadt sollte erhöht werden.

    BVG: Der Anteil sollte bestenfalls repräsentativ zum Anteil an der Gesamtbevölkerung sein. Der Migrationshintergrund darf bei der Mitarbeiterauswahl keine Rolle spielen. Hierfür gibt es auch klare Richtlinien, die dies sicher stellen sollen.

    • Bei Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung und den kommunalen Unternehmen von Groß-Umstadt sollte es eine paritätische Besetzung der Geschlechter geben.

    BVG: Ja grundsätzlich sollte ein ausgeglichenes Verhältnis bestehen. Aktuell sehen wir hier auf Ebene der Sachgebietsleiter ein gesundes Verhältnis. Auch angesichts der für öffentliche Verwaltungen vorgegebenen Einstellungs- und Verwendungskriterien nach „Eignung – Befähigung – Leistung“ in Verbindung mit den geltenden Gleichstellungsregularien ist eine derartige Quotenregelung nicht zielführend und erforderlich.

    • An weiterführenden Schulen sollten Programme über die Vielfalt der Geschlechter und unterschiedliche, auch gleichgeschlechtliche Lebensweisen aufklären.

    BVG: Entsprechende Aufklärung ist sinnvoll und notwendig, unterstützt junge Menschen und fördert die Toleranz für die verschiedenen Lebensmodelle.

    • Groß-Umstadt sollte mehr Geflüchtete aufnehmen.

    BVG: Aufgrund der menschenverachtenden Zustände in den Flüchtlingslagern dieser Welt sollte und kann Groß-Umstadt den ihrer Größe entsprechenden Anteil an Flüchtlingen aufnehmen.

    • Es sollten keine Moscheen in Groß-Umstadt gebaut werden.

    BVG: Nach dem Grundgesetz besteht Religionsfreiheit. Es steht uns deshalb nicht zu, die Religionsfreiheit durch derartige Beschränkungen einzuengen.

    • Alle Entscheidungen in Groß-Umstadt sollten auf ihre Auswirkungen auf das Klima geprüft werden.

    BVG: Zu jeder Entscheidung gehört es, die Auswirkungen auf das Klima aus dieser Entscheidung vorab zu bewerten. Auswirkungen auf das Klima müssen immer mit betrachtet werden und dem Klimaschutz so gut wie möglich Rechnung getragen
    werden.

    • Kulturangebote in Groß-Umstadt werden bereits genug gefördert.

    BVG: Wir haben in ein reichhaltiges Kulturangebot, das durch die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt wird. Wir müssen uns aber immer fragen, wie man es besser machen kann. Das heißt, wie man das Angebot durch z.B. Sponsoring und teilweise auch
    Eintrittspreisanpassungen noch breiter machen kann. Wir müssen aber auch die „Ortskneipe“ und ganz besonders die Vereine als wichtige Kulturangebote im Auge behalten.

    • Wichtige Plätze und Straßen in Groß-Umstadt sollten videoüberwacht sein.

    BVG: Jegliche Maßnahme kann immer nur im vollen Einklang mit den bestehenden rechtlichen Bestimmungen erfolgen. Auswertungen dürfen nur anlassbezogen erfolgen. Es kommen nur Standorte in Frage, wo es wiederholt zu Problemen gekommen ist (Kriminalität, Vandalismus, usw). Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

    • Die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum in Groß-Umstadt sollte erhöht werden.

    BVG: Dies sollte nur anlassbezogen erfolgen. Um den lokalen Aufgaben und Anforderungen gerecht werden zu können, bedürfte es einer fach- und sachgerechteren Anpassung der Kommunal- bzw. Ordnungspolizei.

    • In Groß-Umstadt sollte es mehr Tempo-30-Zonen geben.

    BVG: Überall im gesamten Stadtgebiet, dort wo es im Zusammenspiel aller Verkehrsteilnehmer:innen, die Verkehrssicherheit erhöht und wo es zur Lärmreduzierung und Abgasreduzierug geboten ist.

    • Die Infrastruktur für den Radverkehr in Groß-Umstadt sollte gefördert werden, auch wenn dies zu Lasten des Autoverkehrs geht.

    BVG: Verkehrsteilnehmer:innen auf dem Fahrrad muß im Verkehrsraum mehr gesicherter Raum zugeordnet werden. Hier fordern wir, dass die längst überfällige Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes mit erhöhter Priorität in Angriff genommen wird.

    • Das Parken in der Innenstadt von Groß-Umstadt sollte teurer werden.

    BVG: Zur Unterstützung und Stärkung des Einzelhandels ist eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung aktuell nicht zielführend.

    • Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Groß-Umstadt sollte für alle kostenfrei sein.

    BVG: Ja natürlich – ist aber aufgrund der finanziellen Ausstattung der Stadt Groß-Umstadt leider nicht umsetzbar. Voraussetzung wäre eine Neuverteilung der Einnahmen/Ausgaben durch Bund und Länder.

    • Bei Wohnungsbauprojekten in Groß-Umstadt sollten mehr Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen ausgewiesen werden.

    BVG: Die Stadt hat nur wenig Möglichkeiten, dies direkt zu beeinflussen. In größeren Vorhaben sollen gemäß einem Stadtverordnetenbeschluß 20 % der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau umgesetzt werden. Fortschritte in der notwendigen Größenordnung kann es aber nur mit finanzieller Unterstützung von Bund und Ländern geben.

    • Der kommunale Wohnungsbesitz in Groß-Umstadt sollte erhöht werden.

    BVG: Dies ist ein wünschenswertes Ziel, aber auch hierfür fehlen leider die die Mittel.

    • Anstatt neue Wohngebiete in Groß-Umstadt zu bauen, sollten bestehende Wohngebiete nachverdichtet werden, um mehr Wohnraum zu schaffen.

    BVG: Nachverdichtung ist sinnvoll, kann aber nur „quartiersverträglich“ umgesetzt werden. Dasbedeutet, dass sich in diesen Gebieten die Rahmenbedingungen nur in zumutbarem Umfang verändern dürfen. Der Vorrang von Innenverdichtung vor zusätzlichem Flächenverbrauch im Außenbereich wird zudem gesetzlich vorgegeben.

    • Groß-Umstadt sollte mehr Geld für klimaneutrale Gebäudesanierungen bereitstellen.

    BVG: Das wird von der Verwaltung seit Jahren praktiziert und muss zukünftig im Rahmen anstehender Maßnahmen weiter fortgesetzt werden. Das sehen wir durch das integrierte Energie- und. Klimakonzept und den Energiebeauftragten aber auch sichergestellt.

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