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Klimaschutzmanager und Nachhaltige Energiestandards für Baugebiete aus Sicht der BVG

    In diesem Beitrag wollen wir die Positionen der BVG und damit auch das Abstimmungsverhalten in der letzten Stadtverordnetenversammlung zu diesen beiden Anträgen der Fraktion der Grünen darstellen. Die beantragte Funktion des Klimaschutzmanagers stellt die Institutionalisierung des Klimaschutzes als festen Bestandteil in der Verwaltungsorganisation dar. Klimaschutz wird damit eine ausdrückliche Aufgabe unserer Verwaltung, die mit notwendigen Aufgaben und Prozessen zu unterlegen ist. Dies ist auch aus Sicht der BVG eine absolute Notwendigkeit und deshalb hat die BVG in der letzten Stadtverordnetenversammlung diesem Antrag zugestimmt. Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns hier wiederholen, muss unserer Ansicht nach auch bei diesem Thema darauf geachtet werden, dass nicht einfach ein Aufbau weiterer Stellen in der Verwaltung erfolgt. Auch hier muss eine Prüfung mit einhergehen, wo es Möglichkeiten gibt, durch Umorganisation, Optimierung oder auch das Aufgeben von Tätigkeiten und Leistungen eine Kompensation zu schaffen. Und um auch gleich noch einem gern genutzten Argument hier vorzugreifen: Nein, dazu können die Fraktionen keine Vorschläge machen, weil sie nicht den notwendigen Einblick in die Prozesse in der Verwaltung haben. Die Verwaltungsspitze muss hier Vorschläge ausarbeiten, um dem Parlament eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Diese Bedenken haben wir auch in der letzten Stadtverordnetenversammlung geäußert.

    Ein wichtiger Bereich für die Erreichung der Klimaschutzziele ist es, den Energieverbrauch im Bereich Wohnen zu senken. Der größte Hebel und gleichzeitig auch die größte Herausforderung liegt hier natürlich in der energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes insbesondere im Altbaubereich. Im Neubaubereich kann aber mit einem relativ geringen Zusatzaufwand nochmal eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Nämlich sogar dahin, dass ein Haus mehr Energie produziert als es verbraucht. Wesentliche Elemente sind eine noch bessere Dämmung und eine Energieerzeugungseinheit, die in der Regel aus einer Photovoltaikanlage besteht. Bei der Dämmung fallen hier nur geringe zusätzliche Materialkosten an und die Preise für Photovoltaik haben sich in den letzten Jahren sehr stark reduziert. Damit zahlt sich dieser Mehraufwand am Ende auch finanziell aus. Sehr bedeutungsvoll ist auch, dass hier für den Klimaschutz so wichtige zusätzliche Erzeugungskapazitäten für erneuerbare Energie geschaffen werden. Aufgrund dieser Zusammenhänge war es uns sehr wichtig, dass die Erreichung dieser hohen Standards für neu zu erschließende Neubaugebiete (zunächst Wiebelsbach und Kleestadt) soweit wie rechtlich möglich, verpflichtend werden. Der Antrag „Nachhaltige Energiestandards für Baugebiete“ sieht vor, dass zunächst für die beiden vorgenannten Neubaugebiete Quartier- und Energiekonzepte erstellt werden. Diese Konzepte dienen dann als eine der Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes. So können bestimmte Merkmale verpflichtend im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Entscheidend ist damit die Zielsetzung des jeweiligen Quartier- und Energiekonzeptes. Deswegen ist es entscheidend, dass beschlossen wurde, dass hierfür der Energiestandard Plus so weit wie möglich als Zielsetzung dienen soll. Wir sind sehr froh darüber, dass hier unser entsprechender Formulierungsvorschlag in den gefassten Stadtverordnetenbeschluss einfließen konnte.

    Unsere grundsätzliche Haltung zum Thema Klimaschutz werden wir Ihnen in einem unserer nächsten Beiträge in dieser Zeitung vorstellen.

    Ihre Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V.

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